CMR-Frachtbrief
- Internationale Transporte (über Grenzen)
- Rechtsgrundlage: CMR-Übereinkommen 1956
- Haftung max. 8,33 SZR/kg Bruttogewicht
- Mindestens 3 Exemplare
- Pflicht-Inhalte nach Art. 6 CMR
Das Pflichtdokument für internationalen Straßengütertransport — was drinsteht, wer es ausfüllt, wann es nötig ist. Plus Unterschied zum nationalen Frachtbrief.
Der CMR-Frachtbrief ist das standardisierte Frachtdokument für den grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa. „CMR" steht für Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route — das gleichnamige Übereinkommen, das 1956 in Genf unterzeichnet wurde und seitdem die Rechtsgrundlage für internationale LKW-Transporte in fast allen europäischen Ländern bildet.
Mit dem CMR-Frachtbrief werden drei Dinge dokumentiert:
Sobald der Transport über mindestens eine Landesgrenze führt und Absender oder Empfänger in einem CMR-Vertragsstaat ansässig sind. Vertragsstaaten sind unter anderem alle EU-Länder, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Türkei und viele osteuropäische Staaten.
Bei rein nationalen Transporten in Deutschland reicht ein nationaler Frachtbrief, der dem deutschen Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB) unterliegt.
Folgende Angaben sind verpflichtend:
Grundsätzlich der Absender. In der Praxis übernimmt das oft der Spediteur als Frachtführer — er kennt die korrekten Eintragungen und vermeidet Fehler, die zu Verzögerungen an der Grenze oder beim Empfänger führen würden.
Der Frachtbrief wird in mindestens drei Exemplaren ausgefertigt: eines bleibt beim Absender, eines begleitet die Ware bis zum Empfänger, eines verbleibt beim Frachtführer.
Das CMR-Übereinkommen regelt auch die Haftung des Frachtführers. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware haftet er bis zu einer Höchstgrenze von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm Bruttogewicht — das entspricht etwa 10–11 Euro pro Kilogramm. Höhere Haftung kann durch besondere Vereinbarung (deklarierter Wert nach Art. 24 CMR) erreicht werden — gegen Aufpreis.
Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route — das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr von 1956.
Ja — Italien ist CMR-Vertragsstaat, der Transport überschreitet die Grenze, also CMR-Pflicht.
Nein — bei rein nationalen Transporten reicht der nationale Frachtbrief nach HGB.
Der Frachtführer haftet bis 8,33 Sonderziehungsrechte/kg Bruttogewicht (~10–11 Euro/kg). Höhere Haftung möglich durch deklarierten Wert nach Art. 24 CMR — gegen Aufpreis.
Ja — bei internationalen Transporten füllen wir den CMR-Frachtbrief in der Regel mit aus. Sie liefern die Eckdaten, wir übernehmen die korrekte Eintragung.
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