ADSp. Einfach erklärt.
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen — was sie sind, was sie regeln, welche Haftungsgrenzen gelten und was das für Ihre Sendung bedeutet.
Was sind ADSp?
ADSp steht für Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen — ein vereinbartes Standardregelwerk für Speditionsverträge in Deutschland. Sie regeln Pflichten, Haftung, Verjährung, Aufrechnung und weitere Bedingungen zwischen Spediteur und Auftraggeber.
Die aktuelle Fassung sind die ADSp 2017, in Kraft seit dem 1. Januar 2017. Sie wurden gemeinsam ausgehandelt von:
- DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband)
- BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie)
- BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen)
- DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag)
- HDE (Handelsverband Deutschland)
Sind ADSp Pflicht?
Nein. ADSp sind keine Gesetze, sondern allgemeine Geschäftsbedingungen, die zwischen Spediteur und Auftraggeber vereinbart werden müssen. In der Praxis sind sie aber Standard — fast alle deutschen Speditionsverträge laufen unter ADSp.
Sie gelten als vereinbart, wenn:
- Sie ausdrücklich im Vertrag genannt sind, oder
- Der Spediteur in seinen AGB auf sie verweist und der Auftraggeber zustimmt (auch stillschweigend möglich bei Folgeaufträgen).
Was die ADSp regeln
Die wichtigsten Punkte:
- Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist
- Versicherungspflichten des Spediteurs und des Auftraggebers
- Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs an der Sendung
- Verjährungsfristen für Ansprüche
- Pflichten zur Mitwirkung bei Ein- und Auslieferung
- Verfahren bei Schadensfällen
Haftungsgrenzen nach ADSp 2017
Bei Verlust oder Beschädigung der Sendung haftet der Spediteur grundsätzlich begrenzt:
- Beförderung mit eigenem LKW: max. 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Bruttogewicht — etwa 10–11 Euro pro Kilogramm
- Reine Speditions-Leistungen (Organisation des Transports ohne eigene Beförderung): max. 1,25 Mio. Euro pro Schadensfall
- Sammel-Schadensfall (mehrere Sendungen): max. 2,5 Mio. Euro
- Lager-Leistungen: max. 35.000 Euro pro Schadensfall
Diese Grenzen sind in den meisten Fällen niedriger als der tatsächliche Warenwert. Wer wertvolle Sendungen versendet, sollte den Warenwert vorab deklarieren und ggf. eine Transportversicherung abschließen.
Wertdeklaration & Transportversicherung
Über die ADSp-Standardhaftung hinaus kann der Auftraggeber zusätzlich absichern:
- Wertdeklaration: Der tatsächliche Warenwert wird im Auftrag genannt, der Spediteur kalkuliert mit einem Aufpreis
- Transportversicherung: Separater Versicherungsvertrag, der den vollen Warenwert abdeckt — auch über die ADSp-Grenzen hinaus
Beide Optionen sind sinnvoll bei: hochwertiger Ware, Spezialmaschinen, Hochwert-Industrie-Komponenten, sensiblen Sendungen.
Verjährung
Ansprüche gegen den Spediteur verjähren grundsätzlich nach einem Jahr (§ 23 ADSp). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die längere Verjährungsfrist nach allgemeinem Schuldrecht.
FAQ ADSp.
Was bedeutet ADSp?
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen — Standardregelwerk für Speditionsverträge in Deutschland.
Sind ADSp gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. ADSp sind keine Gesetze, sondern AGB. Sie gelten nur, wenn die Parteien sie zur Vertragsgrundlage machen — was in der Praxis Standard ist.
Welche Haftungsgrenze gilt?
Bei Beförderung mit eigenem LKW: max. 8,33 SZR/kg (~10–11 Euro/kg). Bei reiner Spedition: max. 1,25 Mio. Euro/Schaden.
Wie kann ich höhere Haftung vereinbaren?
Wertdeklaration im Auftrag plus ggf. separate Transportversicherung.
Wann verjährt mein Schadensanspruch?
Grundsätzlich nach einem Jahr (§ 23 ADSp). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die längere Verjährungsfrist nach BGB.
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